Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: April 2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen
Nathanael Radloff · Velaro
Heißstraße 8, 81369 München
(nachfolgend „Velaro" oder „Auftragnehmer")
und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Webdesign, KI-Prozessautomatisierung, digitales Marketing sowie verwandter Leistungen.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Velaro stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote von Velaro sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Velaro oder durch die Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
Individuelle Angebote richten sich nach den im Angebot genannten Spezifikationen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
§ 3 Leistungsumfang
Webdesign & Website-Erstellung
Velaro erstellt auf Basis der vereinbarten Spezifikationen professionelle Websites. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Dazu gehören insbesondere:
- Konzeption und Design der Website nach abgestimmtem Briefing
- Technische Umsetzung und Bereitstellung der Website
- Basis-SEO-Optimierung (On-Page)
- Übergabe der fertigen Website inkl. aller notwendigen Zugänge
KI-Prozessautomatisierung
Velaro analysiert bestehende Geschäftsprozesse und implementiert KI-gestützte Automatisierungslösungen. Der Leistungsumfang umfasst:
- Analyse und Beratung zu Automatisierungspotenzialen
- Konzeption und Umsetzung der vereinbarten Automatisierungen
- Einweisung des Auftraggebers in die implementierten Systeme
- Dokumentation der eingesetzten Lösungen
Änderungen des Leistungsumfangs
Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs, so sind diese gesondert zu beauftragen und zu vergüten. Velaro wird den Auftraggeber über den voraussichtlichen Mehraufwand informieren.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Velaro alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen, insbesondere:
- Texte, Bilder, Logos und sonstige Inhalte in druckfähiger bzw. geeigneter Qualität
- Zugänge zu bestehenden Systemen, Hosting-Umgebungen oder Drittanbietern
- Feedback und Freigaben innerhalb vereinbarter Fristen
Verzögerungen, die aus fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten von Velaro und berechtigen Velaro, vereinbarte Liefertermine entsprechend zu verschieben.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
Fälligkeit
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
Abschlagszahlungen
Bei Projekten ab einem Auftragswert von 490 € (netto) ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes bei Vertragsschluss fällig. Die Restforderung ist nach Abnahme der Leistung fällig.
Verzug
Bei Zahlungsverzug ist Velaro berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Velaro behält sich vor, die Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungseingang zu unterbrechen.
§ 6 Liefertermine und Fristen
Liefertermine und Fristen sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche Schätzungen. Verbindliche Liefertermine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Vereinbarte Liefertermine verlängern sich angemessen, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nachkommt oder wenn Änderungen des Leistungsumfangs vereinbart werden.
§ 7 Abnahme
Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen stellt Velaro das Ergebnis dem Auftraggeber zur Abnahme bereit. Der Auftraggeber hat innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung eine Abnahme zu erklären oder begründete Mängel schriftlich mitzuteilen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle von Velaro erstellten Werke (Designs, Code, Konzepte, Texte) unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt Velaro dem Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck ein.
Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Velaro. Velaro behält sich das Recht vor, erstellte Arbeiten zu Referenzzwecken in seinem Portfolio zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
Der Auftraggeber versichert, dass alle von ihm bereitgestellten Materialien (Texte, Bilder, Logos etc.) frei von Rechten Dritter sind und übernimmt die volle Verantwortung für etwaige Rechtsverletzungen.
§ 9 Gewährleistung und Haftung
Gewährleistung
Velaro erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei Mängeln hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
Haftungsbeschränkung
Velaro haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
Die Haftung ist der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf den Auftragswert des jeweiligen Projekts.
Keine Erfolgsgarantie
Velaro schuldet eine sorgfältige Leistungserbringung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Suchmaschinenrankings, Umsatzsteigerungen, Einsparungen). Prognosen und Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen.
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 11 Kündigung und Vertragsbeendigung
Projektverträge können von beiden Seiten aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund sind die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten. Für noch nicht erbrachte Leistungen kann Velaro eine Ausfallentschädigung in Höhe von 30 % des vereinbarten Restbetrags geltend machen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Schriftformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.